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Die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung wird für jeden Versicherungsnehmer individuell ermittelt, wobei hierzu eine risikogerechte Kalkulation durchgeführt wird. Anders als in der GKV wird somit kein pauschaler Prozentsatz des Einkommens als Beitrag erhoben. Ausschlagende Faktoren, die Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen, sind das Alter und das Geschlecht des Versicherungsnehmers, der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn, weitere persönliche Faktoren sowie der gewünschte Versicherungsumfang. Den Versicherungsumfang kann der Versicherungsnehmer dabei anhand seiner Bedürfnisse individuell zusammenstellen.
Aus den persönlichen Kriterien ergibt sich das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers und je höher die Kosten sind, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird, desto höher ist auch der fällige Beitrag. Dabei berücksichtigt die Berechnung immer nur die aktuelle Situation, was bedeutet, dass eine chronische oder schwerwiegende Erkrankung während der Vertragslaufzeit keine nachträgliche Beitragserhöhung begründet. Die Beiträge für die private Krankenversicherung setzen sich jedoch aus zwei Komponenten zusammen, nämlich einerseits einem Risikoanteil und andererseits einem Sparanteil. Der Risikoanteil wird dazu verwendet, die aktuell verursachten Kosten zu finanzieren. Der Sparanteil wird inklusive Verzinsung angelegt und dient dazu, die sogenannten Altersrückstellungen zu bilden.
Diese begründen sich in der Annahme, dass das Krankheitsrisiko steigt, je älter ein Versicherungsnehmer ist und dadurch ältere Versicherungsnehmer letztlich höhere Kosten verursachen als jüngere. Sind die verursachten Kosten im Alter tatsächlich höher als die einbezahlten Beiträge, wird diese Differenz durch Entnahmen aus den Altersrückstellungen ausgeglichen, so dass eine Beitragserhöhung ausschließlich aufgrund des gestiegenen Alters verhindert werden kann. Insbesondere zu Vertragsbeginn zahlt ein junger Versicherungsnehmer somit etwas höhere Beiträge als für die Finanzierung der von ihm verursachten Kosten notwendig wären. Ein bei Vertragsabschluss älterer Versicherungsnehmer hingegen zahlt insgesamt etwas höhere Beiträge, weil weniger Zeit für die Bildung der Altersrückstellungen verbleibt.
Die Bildung der Altersrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Berechnungen, die denen einer klassischen Lebensversicherung gleichen, allerdings handelt es sich bei den Altersrückstellungen nicht um individuelles Guthaben des jeweiligen Versicherungsnehmers, sondern um gemeinschaftliches Guthaben von jeweils einer Risikogruppe. Insofern beruht die Bildung der Altersrückstellungen auf dem sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahren. Im Gegensatz dazu steht das Umlageverfahren, auf dem die GKV beruht. Dieses kennzeichnet sich dadurch, dass die Kosten durch Umschichtungen gedeckt werden. Das bedeutet, dass diejenigen, die ein hohes Einkommen erzielen, höhere Beiträge bezahlen und damit die Kosten mittragen, die Versicherte verursachen, die aufgrund eines geringen Einkommens niedrigere Beiträge zahlen oder im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei versichert sind.
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