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Bonitätsabhängige Verzinsung
Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen vom Grad der Schwere einer häuslichen Pflegebedürftigkeit ab. Je nachdem, in welche Pflegestufe ein Versicherter eingeteilt wird, lassen sich auch die Sach- bzw. Geldleistungen staffeln. Um eine Einstufung in die Pflegeversicherung vornehmen zu können, wird der betreffende in der Regel zu Hause von einem Gutachter aufgesucht. Hierbei kann es sich um einen ärztlichen Gutachter, oder aber um eine Pflegefachkraft handeln, die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrungen in der Lage sind, dem Versicherten die richtige Pflegstufe zuzuordnen. Hier wird auch genau geprüft, ob der Versicherte noch in der Lage ist, sich zu Hause alleine zu versorgen bzw. selbst teil zu versorgen.

Jedoch erfolgen auch in Heimen Begutachtungen, wenn beispielsweise eine Höherstufung der Pflegestufe beantragt wurde oder der Versicherte direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in ein Heim verlegt wird. In der Pflegeversicherung gibt es 3 Pflegestufen, die sich wie folgt unterteilen: Die Pflegestufe I wird bei erheblich Pflegebedürftigen vergeben, die Sachleistungen verzeichnen hier derzeit einen Gesamtwert von 384 Euro monatlich und sofern keine Sachleistungen in Anspruch genommen werden 205 Euro monatlich. Pflegestufe II wird für Schwerpflegebedürftige vergeben. Die Sachleistungen liegen hier bei 921 Euro monatlich, das reine Pflegegeld liegt bei 410 Euro monatlich, sofern keine Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Pflegestufe III wird für Schwerstpflegebedürftige vergeben.

Das Pflegegeld hat hier eine Höhe von 1.432 Euro monatlich, das reine Pflegegeld entspricht hier 665 Euro, sofern auch hier keine Sachleistungen in Anspruch genommen werden. In Härtefällen zahlt die Pflegeversicherung auch bis zu 1.918 Euro monatlich für Sachleistungen. Sofern für einen Versicherten jedoch nur stationäre Pflege in Betracht kommt, so zahlt die Pflegeversicherung bei der Pflegestufe I einen monatlichen Pauschalbetrag von 1.023 Euro, für die Pflegestufe II kommt ein Betrag von 1.279 Euro und bei der Pflegestufe III ein Betrag von 1.432 Euro zur Auszahlung. Etwaige Härtefälle erhalten zur stationären Pflege einen Betrag von 1.688 Euro.

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