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Eine private Unfallversicherung zahlt allgemein bei einem Unfall. Doch wie lässt sich ein Unfall definieren? Ein Unfall ist zunächst ein plötzliches Ereignis von außen, das länger andauernde oder sogar bleibende Schäden hinterlässt. Viele Versicherer lassen auch eine Verletzung durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall gelten, also zum Beispiel wenn beim Anheben eines schweren Gegenstandes eine Sehne reißt. Eine Schädigung der Bandscheibe, die durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht wird, ist aber meistens nicht versichert. Im Einzelfall kann der Kunde mit seiner Versicherung auch vereinbaren, dass andere Ereignisse wie ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall, zumindest bei erstmaligem Auftreten, auch versichert sind. Es gibt zwar auch eine gesetzliche Unfallversicherung, aber diese ist nur für Schäden zuständig, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit passieren. Diese Form der Unfallversicherung wird nur vom Arbeitgeber finanziert und die Versicherungsleistung in Form einer kleinen Rente wird nur dann erbracht, wenn eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20 Prozent eintritt. Die private Unfallversicherung bietet dagegen sowohl im beruflichen wie im privaten Leben Schutz. Sie gilt außerdem weltweit. Wenn wegen eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintritt, im Fachjargon auch als Invalidität bezeichnet, ist ein Versicherungsfall gegeben.

Die private Unfallversicherung zahlt dann in den meisten Fällen einmalig eine größere Summe und anschließend eine lebenslange Rente. Der Versicherte kann bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass die Rente proportional mit dem Grad der Erwerbsbeeinträchtigung ansteigt. Dies ist insofern auch durchaus sinnvoll, als dass bei einer schweren körperlichen Beeinträchtigung, die beispielsweise eine Versorgung rund um die Uhr erfordert, auch ein Vielfaches an finanziellen Mitteln bereitstehen muss, um die Pflege zu gewährleisten. Zusätzlich eine Leistung der Versicherung im Todesfall zu vereinbaren, ist ebenfalls sehr ratsam, denn die Hinterbliebenen erhalten eine größere Kapitalzahlung, wenn der Versicherte infolge seines Unfalls verstirbt. Zudem ist vielfach möglich, eine sogenannte Überbrückungsleistung zu vereinbaren, durch die der Versicherte im Fall einer Invalidität schneller Leistungen von der Versicherung erhält. Normalerweise zahlt die Unfallversicherung nämlich erst nach 12 Monaten, wobei es sich bei der Übergangsleistung um eine Einmalzahlung handelt. Daneben kann der Kunde auch eine ganze Reihe weiterer Zusatzvereinbarungen abschließen, wie zum Beispiel die Zahlung von Krankenhaustagegeld nach dem Unfall. Es gibt auch eine Form der privaten Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Unfallversicherung mit Lebensversicherung.

Da beide Komponenten der Versicherung bedient werden müssen, zahlt der Versicherte bei dieser Kombi-Police deutlich höhere Beiträge, genießt dafür aber auch doppelten Schutz. Die private Unfallversicherung ist im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine relativ günstige Versicherung, denn bei der Unfallversicherung tritt der Versicherungsfall deutlich seltener ein.

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