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Eine Autoversicherung kann von mehreren Arten sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die jeder Autobesitzer abschließen muss. Sie haftet für Schäden, die der Autofahrer anderen Personen oder deren Besitz zufügt. Weil die Haftpflichtversicherung immer vom Autobesitzer abgeschlossen wird, der aber nicht immer der Fahrer ist, haftet hier in einigen Fällen nicht derjenige, der den Schaden verursacht hat, wie es sonst bei Haftpflichtversicherungen üblich ist, sondern immer der Kfz-Halter.
Die Höhe der Versicherungsprämie wird unter Einbeziehung der Typklasse des Fahrzeugs und der Regionalklasse ermittelt. Die Regionalklasse ergibt sich aus der Höhe der Schäden in einem bestimmten Zulassungsgebiet, die Typklasse erfasst die durchschnittlichen Kosten, die durch ein bestimmtes Fahrzeugmodell entstanden sind. Neben diesen beiden Merkmalen, die immer in die Berechnung der Prämie einbezogen werden, gibt es eine ganze Anzahl weiterer Faktoren, die sogenannten weichen Tarifmerkmale. Dazu gehören das Alter des Autofahrers, seit wann er den Führerschein hat sowie Alter, Zustand und Ausstattung des Fahrzeuges bei der Zulassung auf den Versicherungsnehmer. Dazu spielt es meist auch eine Rolle, wie viele Kilometer pro Jahr mit dem Fahrzeug zurücklegt werden und ob der Versicherungsnehmer im Verkehrszentralregister schon „Punkte“ gesammelt hat. Es gibt günstigere Tarife für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und auch Fahrzeughalter, die nur bestimmte Fahrer hinter das Steuer ihres Autos lassen, zahlen oft weniger. Eine günstige Kfz Versicherung findet man im Internet auch sehr gut mit einem online Rechner. Hier werden die Tarife und Tarifmerkmale der Gesellschaften gesammelt und der Vergleichsrechner sucht so die günstigsten Kfz Versicherungen heraus.
Manche Versicherungen berücksichtigen auch die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 16 Jahren sowie den nächtlichen Abstellplatz bei der Beitragsberechnung. Nicht jede Versicherung berücksichtigt aber alle dieser weichen Faktoren und manche Versicherung bezieht auch andere Merkmale des Versicherten und seines Fahrzeugs ein, um die Höhe der Prämie festzulegen. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt bei Kfz-Haftpflichtversicherungen in Deutschland zur Zeit 50 oder 100 Millionen Euro. Empfehlenswert ist jedoch eine Versicherung mit einer höheren Deckungssumme. Die Kfz-Haftpflicht zahlt immer, aber zum Beispiel bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann sie bis zu 5.000 Euro von dem Versicherten zurückfordern. Nur bei einem vorsätzlich verursachten Unfall muss die Versicherung nicht zahlen.
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Eine Teilkaskoversicherung zahlt zum Beispiel bei den meisten Wildunfällen, bei Diebstahl oder Glasbruch sowie bei Schäden durch Unwetter. Eine Vollkaskoversicherung tritt auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus ein, oder wenn der schuldige Unfallgegner nicht zu ermitteln ist. Vollkasko- und Teilkaskoversicherung sind aber immer jeweils eigenständige Vertragsbestandteile, die im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung zu den freiwilligen Versicherungen gehören. |