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KFZ-Kaskoversicherung

 

Eine Kaskoversicherung, bei der es sich um eine freiwillige Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung handelt, kommt für Schäden am eigenen Wagen auf. Dabei zahlt sie nicht nur, wenn das Fahrzeug beschädigt oder zerstört wird, sondern auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Grundsätzlich wird zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung unterschieden, wobei die Teilkaskoversicherung automatisch auch Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist.

Das bedeutet, dass es sich bei einer Vollkaskoversicherung um eine Police mit zwei eigenständigen Vertragsteilen handelt. Wer nur eine Teilkaskoversicherung abschließt, der ist gegen Brand und Explosion des Wagens versichert und auch Einbruch und Diebstahl werden abgedeckt. Auch bei Schäden, die durch Unwetter entstehen, zahlt die Kaskoversicherung. Wenn der Fahrer aber wegen der Einwirkung von Sturm oder Regen selbst einen Unfall verursacht, dann ist dieser Fall nicht eingeschlossen, und der Fahrer muss selbst dafür aufkommen. Bei einem Zusammenstoß mit Wild kommt die Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen für den Schaden auf, aber die Versicherung zahlt nur bei Zusammenstößen, bei denen sich das Fahrzeug bewegt und es gibt einige Tiere, die von der Regelung ausgenommen sind. Versichert sind nämlich bei vielen Verträgen nur Zusammenstöße mit Tieren, die nach dem Bundesjagdgesetz offiziell als Haarwild gelten. Das bedeutet, dass ein Unfall, bei dem eine Kuh oder ein Greifvogel beteiligt war, trotz Teilkaskoversicherung unter Umständen vom Autobesitzer selbst reguliert werden muss. Es gibt mittlerweile aber auch Policen, die einige andere Tiere mit einschließen oder sogar Schutz beim Zusammenstoß mit jedem Tier bieten. Auch Glasbruch ist in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen. Bei Schäden, die durch Kurzschluss an den Kabeln entstehen, haftet die Versicherung ebenfalls, ebenso wie bei einem Marderbiss.

Dieses Leistungsspektrum der Teilkaskoversicherung erscheint sehr umfangreich, aber gerade bei Autobesitzern, die sich im Schadensfall nicht so leicht ein neues Fahrzeug leisten können oder die ein hochwertiges Fahrzeug fahren, ist eine Vollkaskoversicherung angeraten, da nur sie auch für selbstverschuldete Unfälle aufkommt. Aber auch dann, wenn der Unfallverursacher Unfallflucht begeht oder den Schaden nicht zahlen kann, etwa weil er keine Haftpflichtversicherung hat, zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Kinder unter sieben Jahren verursacht werden, denn diese sind noch nicht deliktfähig und können deshalb nicht belangt werden. Die Kfz-Vollkaskoversicherung haftet auch bei Schäden durch Vandalismus. Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, muss sich aber auch an einige Regeln halten, damit die Versicherung im Schadensfall auch tatsächlich zahlt. Dazu gehören zum Beispiel der gesetzeskonforme Gebrauch des Fahrzeuges und die rechtzeitige Anzeige eines Schadens.

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