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Bei Unfällen ist oft unklar, wer für den Schaden verantwortlich ist. Oft müssen Unfallbeteiligte ihr Recht vor Gericht einklagen und das kann nicht nur lange dauern, sondern vor allem teuer werden. Für solche Fälle greift eine besondere Form der Rechtsschutzversicherung, nämlich die Verkehrsrechtschutzversicherung. Sie hilft bei Streitfragen rund um das Thema Straßenverkehr und gerade wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kann von einem Abschluss wirklich profitieren. Die Rechtsschutzversicherung für den Verkehr übernimmt aber nur dann die Kosten, wenn die Chancen einigermaßen gut stehen, gegen den Gegner zu gewinnen. Dabei ist entweder der Versicherungsnehmer versichert oder die Police bezieht sich auf das auf ihn zugelassene Fahrzeug. Es ist außerdem möglich, beim Abschluss der Versicherung auch alle anderen Fahrer des eigenen Fahrzeugs mitzuversichern.
Die Unterschiede bei den Policen sind oft enorm, so dass man sich gerade vor dem Abschluss dieser Versicherung gründlich überlegen sollte, welche Vertragsgestaltung auf die eigenen Bedürfnisse am besten zugeschnitten ist. Die Unterschiede beziehen sich meistens darauf, wer und was durch die Police überhaupt versichert ist. Bei einer Rechtschutzversicherung, die als Fahrzeugversicherung deklariert wird, ist in erster Linie das Fahrzeug versichert. Dabei spielt es allerdings keine Rolle, wer mit dem Kfz unterwegs ist. Die Versicherung gilt auch dann, wenn nicht der Besitzer oder der Halter hinter dem Steuer sitzen. Der Fahrerrechtsschutz greift im Gegensatz zur Fahrzeugversicherung nur dann, wenn der Versicherte mit einem fremden Fahrzeug unterwegs ist. Die Reichweite dieser Police ist also deutlich kleiner, da sie nur in diesem speziellen Fall zahlt. Sie eignet sich in erster Linie für Menschen, die sehr oft mit dem Dienstwagen unterwegs sind. Für Familien empfiehlt sich vor allem eine Rechtsschutzversicherung für den Verkehr, bei der die ganze Familie den Schutz der Versicherung genießt und zudem auch das eigene Auto. Der Vorteil dieser Form einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist, dass die Familienmitglieder immer versichert sind, egal in welchem Auto sie unterwegs sind.
Die meisten Versicherungsgesellschaften kümmern sich allerdings nicht um geringfügige Delikte, bei denen es zum Beispiel um einen Bußgeldbescheid wegen Falschparken geht. Hier müsste der Autofahrer, trotz Rechtsschutzversicherung, die Kosten selbst tragen, wenn er Klage erhebt. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn die eigenen Kinder mit dem Wagen unterwegs sind. Wenn diese jungen Erwachsenen nicht berufstätig sind, weigern einige Versicherer sich, für die Kosten eines Rechtsstreits aufzukommen. Wenn die eigenen Kinder den Führerschein machen, sollten die Eltern sich also unbedingt informieren, ob der Versicherungsschutz auch noch für ihre erwachsenen Kinder gilt.
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