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Besondere Tarife der privaten Krankenversicherung

 

Vor allem für drei Personengruppen bieten die privaten Krankenversicherungen Spezialtarife an. Das sind Studenten, Beihilfeberechtigte und Mediziner. Studierende können in den ersten drei Monaten ihres Studiums eine Beitragsbefreiung herbeiführen, um dann für den Rest ihres Studiums in der PKV versichert zu sein. Wenn man als Student diese Drei-Monats-Frist versäumt hat, ist man bis zum 14. Semester an die gesetzliche Krankenkasse gebunden. Falls man in einem niedrigen Semester bereits das 30. Lebensjahr vollendet, kann man aber problemlos in die PKV wechseln. Studierende müssen grundsätzlich nur einen relativ geringen Beitrag zahlen, da die Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife für Studenten anbieten. Die Höhe des Einkommens ist bei Studenten unwichtig.

Sie können grundsätzlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse entscheiden. Studierende sollten sich aber, wenn sie berufstätig sind, immer informieren, ob sie schon so viel arbeiten, dass sie unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen. Wer nämlich mehr als 20 Stunden in der Woche einer Beschäftigung nachgeht, gilt als Arbeitnehmer, auch wenn er noch an der Universität eingeschrieben ist. Grundsätzlich lohnt sich eine private Krankenversicherung aus finanzieller Sicht nur bei wenigen Studenten, da zumindest die Jüngeren unter ihnen noch kostenlos familienversichert sind. Im Hinblick auf die Versicherungsleistungen erweist die private Krankenversicherung hingegen meist als deutlich vorteilhafter. Bei Beamten beteiligt sich der Arbeitgeber mit ungefähr 50 bis 70 Prozent an allem Arzt- und Krankenhausrechnungen. Die restlichen Prozente zahlt der Beamte über die Krankenversicherung, wobei für ihn die PKV die bessere Wahl ist, denn nur die private Krankenversicherung zahlt ihm immer den restlichen Betrag, den die Beihilfe nicht abdeckt. Für einzelne Leistungen, wie Sehhilfen oder alternative Medizin, werden aber in manchen Bundesländern keine Beihilfen mehr gezahlt. Im Gegensatz zu Angestellten, die gut verdienen und deshalb Mitglied der PKV sind, zahlen Beamte keine so hohen Beiträge für Familienangehörige.

Ärzte werden grundsätzlich immer gleich versichert, egal ob sie angestellt oder selbstständig sind. Weil die Versicherungen der Ansicht sind, dass man von dieser Personengruppe ein gewisser Werbeeffekt ausgeht, gewährt sie Ärzten einen Rabatt, der meistens bei 30 bis 40 Prozent, ausgehend vom normalen Angestelltentarif, liegt. Es gibt dazu noch spezielle, günstige Tarife für junge Mediziner unter 35 Jahren und meistens steigen die Beiträge auch nicht so stark an, wie es in anderen Tarifen der Fall ist. Sowohl für Ärzte im Praktikum wie auch für Referendare in den Bereichen Justiz und Lehramt bieten die privaten Krankenversicherungen ebenfalls Spezialtarife an. Grundsätzlich gibt es nur sehr wenige Personen, für die die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse so sehr lohnt, wie für Beihilfeberechtigte und Mediziner.

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