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Die Versicherungssumme ist das entscheidende Kriterium, wenn es um den Abschluss einer privaten Unfallversicherung geht. Wer eine günstige Police wählt, deren Versicherungssumme bei deutlich weniger als 100.000 Euro liegt, der sollte vor dem Unterschreiben des Vertrags besser noch einmal nach einer Versicherung Ausschau halten, die vielleicht etwas teurer ist, aber dafür auch im Ernstfall eine ausreichende Summe zahlt.
Eine empfehlenswerte Versicherung sollte mindestens 100.000 Euro zahlen, wenn der Kunde durch einen Unfall zu 100 Prozent invalide ist. Nicht in jedem Fall kann man allerdings mit dieser Höchstsumme rechnen. Wenn ein Kunde lediglich eine Zehe oder eine Fingerkuppe verliert, erhält er sicher deutlich weniger als bei einer schweren Behinderung. Es gibt aber zwei grundsätzlich verschiedene Modelle, nach denen die finanzielle Leistung der Versicherung, je nach Schweregrad der Beeinträchtigung, variiert. Bei einem linearen Tarif steigt oder fällt die Versicherungssumme je nach Grad der Behinderung gleichmäßig. Wenn eine Höchstsumme von 150.000 Euro vereinbart wurde und der Kunde erleidet eine 20prozentige Invalidität, dann erhält er von seiner Versicherungsgesellschaft 30.000 Euro. Im Falle einer genau doppelt so schweren Beeinträchtigung von 40 Prozent zahlt die Versicherung auch haargenau doppelt so viel Geld aus.
Das klingt nachvollziehbar und fair. Es gibt aber ein Problem bei dem linearen Tarif: eine doppelt so schwere Beeinträchtigung wird nicht automatisch doppelt so teuer. Wenn eine dauerhafte Pflege des verunfallten Kunden nötig wird, dann benötigt er dafür ein Vielfaches an Geld. Dafür ist er aber bei weniger schweren Unfällen eher überversichert, da er die ausbezahlte Summe von seiner Unfallversicherung unter Umständen nicht unbedingt braucht. Sicherlich freut sich das Unfallopfer immer über eine finanzielle Entschädigung, aber eigentlich geht es beim Abschluss einer Versicherung ja nur darum, die notwenigen Kosten abzusichern. Da ist es besser, der Kunde wählt eine Police mit Progression. Bei einer wirklich schweren Behinderung, die es dem Kunden vollkommen unmöglich macht, sein bisheriges Leben fortzuführen, zahlt sie mehr als die eigentliche Höchstsumme aus. Diese Progressionstarife sind aber ganz unterschiedlich ausgestaltet.
Wenn die Progression sehr stark ist, schüttet die Versicherung bei geringen Unfallfolgen nur eine minimale Summe aus, aber bei einer schweren Behinderung als Unfallfolge können dafür Millionen für den Versicherten gezahlt werden. Damit man im Falle einer kleineren, dauerhaften Verletzung nicht fast leer ausgeht, sollte man die Progression nicht zu hoch wählen. 300 bis 350 Prozent gelten als ausgewogen. Bei Mehrleistungstarifen kommt es zu einem sprunghaften Anstieg der Versicherungssumme, wenn ein bestimmter Grad an Invalidität überschritten wird. Diese strikte Grenzziehung kann allerdings nach einem Unfall zu Streitigkeiten wegen der Einstufung zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsunternehmen führen.
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