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Ganz allgemein besteht die Funktion einer Lebensversicherung darin, das Leben des Versicherungsnehmers abzusichern. Nun gibt es im Zusammenhang mit Lebensversicherungen jedoch zwei grundlegende Varianten, nämlich zum einen Lebensversicherungen, die als Kapitalanlage ausgelegt sind, und zum anderen Risikolebensversicherungen, die in erster Linie als Absicherung der Hinterbliebenen dienen. Kapitalbildende Lebensversicherungen werden in den meisten Fällen als sogenannte gemischte Lebensversicherungen abgeschlossen, was bedeutet, dass eine Versicherungsleistung sowohl im Erlebens- wie auch im Todesfall vorgesehen ist. Bei einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge ein, die angelegt und verzinst werden. Die Versicherungsleistung setzt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme, der garantierten Mindestverzinsung sowie Überschussbeteiligungen zusammen. Die Auszahlung erfolgt ab dem vereinbarten Stichtag an den Versicherungsnehmer selbst oder, sofern er vor Erreichen dieses Datums verstirbt, an seine Hinterbliebenen. In den meisten Fällen besteht bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung dabei ein Kapitalwahlrecht, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer entscheiden kann, ob die Versicherungssumme als einmalige Geldleistung, als monatliche Zusatzrente oder als Kombination daraus erfolgen soll. Eine andere Variante von kapitalbildenden Lebensversicherungen sind fondsgebundene Lebensversicherungen.

Das Prinzip ist ähnlich, allerdings werden die einbezahlten Beiträge in Wertpapieren angelegt. Dadurch kann die Versicherungssumme nicht garantiert werden, denn sie ergibt sich daraus, wie sich die Wertpapiere bis zum Zeitpunkt der Auszahlung entwickeln. Insgesamt sind die Renditechancen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen besser als bei klassischen Lebensversicherungen, zeitgleich sind aber auch die Verlustrisiken höher. Eine dritte Variante von kapitalbildenden Lebensversicherungen sind britische Lebensversicherungen. Diese arbeiten wie fondsgebundene Lebensversicherungen, investieren die Beiträge aber zum überwiegenden Teil in Aktien. Auf diese Weise sind die Renditechancen noch etwas höher, wobei die Risiken durch den langfristigen Anlagehorizont und eine breite Streuung minimiert werden. Die zweite große Gruppe von Lebensversicherungen stellen Risikoversicherungen dar. Auch hier bespart der Versicherungsnehmer seine Police mit Beiträgen, eine Versicherungsleistung erfolgt aber nur dann, wenn der Versicherungsfall eintritt. In aller Regel wird im Zusammenhang mit Risikolebensversicherungen der Tod des Versicherungsnehmers abgesichert, möglich sind aber auch Vereinbarungen im Hinblick auf beispielsweise Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Der große Vorteil von Risikolebensversicherungen liegt in den sehr günstigen Beiträgen. Diese sind deshalb möglich, weil die Versicherungsleistung ja ausschließlich erfolgt, wenn ein Versicherungsfall eintritt, ansonsten verfällt das angesparte Guthaben zugunsten des Versichertenkollektivs. Zudem erbringen Risikolebensversicherungen die volle Leistung bereits nach Zahlung des ersten Beitrages. Das bedeutet, die Hinterbliebenen sind von Anfang an vollständig abgesichert, unabhängig davon, über welchen Zeitraum die Versicherung bereits besteht.

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