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Die Grundlagen der Reiserüchtrittsversicherung

 

Vor allem bei teuren Fernreisen sollten Verbraucher auf keinen Fall vergessen, eine Reisrücktrittsversicherung abzuschließen. Diese Police haftet zum Beispiel, wenn nahe Verwandte, wie die eigenen Kinder, die Eltern oder der Partner, krank werden. Auch eine eigene Krankheit oder ein Unfall können die Reisepläne zunichte machen. Manche Versicherungen zahlen auch dann, wenn derjenige, der die Reise gebucht hat, arbeitslos wird oder wenn er gerade einen neuen Job angetreten hat und ihm deshalb in der Probezeit kein Urlaub zusteht. Die meisten Angebote unter den Reiserücktrittsversicherungen decken aber nur eine eigene Krankheit, den Tod naher Angehöriger und einen schweren Einbruch mit längerfristigen Folgen ab. Andere Gründe, von denen einige bereits aufgezählt wurden, lassen nur manche Anbieter als Rücktrittsgrund gelten. Ein umfassender Schutz ist aber empfehlenswert, wenn man sich denn schon für den Abschluss dieser Versicherung entscheidet. Schließlich ist es auch in einigen anderen Fällen nur schwer möglich, eine Reise anzutreten.

Dazu zählt zum Beispiel auch, wenn derjenige, der die Reise gebucht hat, eine wichtige Prüfung während der Urlaubszeit wiederholen muss. Doch auch die umfassendsten Policen helfen nicht bei einer chronischen Erkrankung. Wer ein chronisches Leiden hat, der kann sich überhaupt nicht dagegen versichern, wenn er die Reise wegen dieser Erkrankung nicht antreten kann. Das Risiko in solchen Fällen wäre für die Versicherer unüblich hoch. Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich in der Regel danach, wie teuer die gesamte Reise wird. Bei einem Reisepreis, der ungefähr bei 1500 Euro liegt, kostet eine Reiserücktrittsversicherung bei einem sehr günstigen Anbieter 50 Euro oder etwas mehr. Wer seine Reise ganz klassisch in einem Reisebüro abschließt, dem wird vom Verkäufer meistens auch gleich eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Manchmal handelt es sich dabei um ein ganzes Paket von unterschiedlichen Versicherungen für die Reise, von denen in vielen Fällen ein Teil der Policen überflüssig ist.

Die Reiserücktrittsversicherungen, die im Reisebüro angeboten werden, sind aber meistens relativ teuer, auch wenn es sich wirklich nur um diese eine Police handelt. Deshalb sollte der Kunde lieber direkt bei einer Versicherung den Rücktrittsschutz abschließen. Um die Kosten für die Versicherung zu minimieren, kann ein etwas höherer Selbstbehalt vereinbart werden. Bei Standardtarifen liegt der Selbstbehalt meistens bei 20 Euro. Wenn der Kunde seine Reise aber wegen einer eigenen Krankheit nicht antreten kann, dann muss er bei den meisten Verträgen 20 Prozent der Reisekosten selbst tragen.

 

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