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Reisegepäckversicherung

 

Die drei wichtigsten Bausteine aus der Gruppe der Reiseversicherungen sind die Reiserücktrittskostenversicherung, die Reisekrankenversicherung sowie die Reisegepäckversicherung. Letztere sichert das Gepäck während einer Reise ab und schützt den Versicherungsnehmer auf diese Weise vor finanziellen Verlusten, wenn sein Reisegepäck verloren geht, beschädigt oder gänzlich zerstört wird. Dabei kommt es dann zu einer Versicherungsleistung, wenn sich der Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks durch einen Diebstahl oder Raub, eine Sachbeschädigung durch Dritte, einen Unfall oder Folgen von Wasser und anderen Naturkatastrophen begründen. Im Rahmen der Reisegepäckversicherung sind im Normalfall alle aufgegebenen Gepäckstücke, das Handgepäck sowie die Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs abgesichert.

Zudem werden auch die am Körper getragenen Kleidungsstücke und Gegenstände, Sportgeräte inklusive Zubehör während des Transports und der Lagerung, die Ausweispapiere und Reiseandenken bis zu einer festgelegten Höchstgrenze als Reisegepäck definiert. Der Versicherungsschutz umfasst dabei aber nicht nur das Gepäck des Versicherungsnehmers selbst, sondern auch das Gepäck von Mitreisenden, die mit ihm in einem Haushalt leben, also das Gepäck seines Ehepartners, seines Lebensgefährten, seiner Kinder oder seiner Hausangestellten. Tritt der Versicherungsfall ein, erstattet die Reisegepäckversicherung den Wert der verlorenen, beschädigten oder zerstörten Gegenstände. In diesem Zuge wird der prozentuale Anteil des jeweiligen Gegenstandes an der gesamten Versicherungssumme ermittelt und entsprechend ausbezahlt. Die vereinbarte Versicherungssumme stellt die Höchstgrenze der Versicherungsleistungen dar, ist somit also die Summe, die maximal ausbezahlt wird. Im Zusammenhang mit Reisegepäckversicherungen gilt es allerdings einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich erfolgt eine Versicherungsleistung nur dann, wenn der Schadensfall nicht auf fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist und vielfach muss der Versicherungsnehmer dies auch nachweisen. Zudem ist in den meisten Fällen nicht der Neuwert, sondern lediglich der Zeitwert des Reisegepäcks versichert.

Die Prämien für Reisegepäcksversicherungen, die sich in erster Linie aus der Höhe der Versicherungssumme ergeben, sind verhältnismäßig hoch, was daran liegt, dass es vor allem bei Flugreisen recht häufig zu Schadensfällen kommt. Insgesamt kann sich eine Reisegepäckversicherung allerdings dennoch lohnen, wenn der Versicherungsnehmer häufig verreist, wobei dann eine Jahresversicherung meist sinnvoller ist als Einzelversicherungen, die jeweils nur für eine Reise abgeschlossen werden. Verreist der Versicherungsnehmer innerhalb Europas, kann er häufig auf eine eigenständige Reisegepäckversicherung verzichten, wenn er über eine Hausratversicherung verfügt. Je nach Versicherungsbedingungen sind diese Schäden nämlich in aller Regel bereits abgesichert.

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