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Aufgepasst beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung

 

Die Reisegepäckversicherung zählt nicht zu den wichtigsten Versicherungen, die Kunden vor einer Reise abschließen können. Häufig wird sie aber im Paket mit einer Auslandskrankenversicherung und anderen Policen für den Aufenthalt im Ausland angeboten, so dass die Reisegepäckversicherung keine zusätzlichen Kosten verursacht. Wenn der Reisende sich für diese Versicherung entschieden hat oder sie in Verbindung mit anderen Versicherungen ohnehin schon abgeschlossen hat, dann muss er aber auch die grundlegenden Regeln kennen, wie er sich im Schadensfall richtig verhalten muss, um auch tatsächlich den Wert des abhanden gekommenen Gepäcks erstattet zu bekommen. Falls dem versicherten Urlauber tatsächlich das Gepäck gestohlen wird, dann kann er sich in manchen Fällen auch an die ganz gewöhnliche Hausratversicherung wenden.

Manche der klassischen Hausratversicherungen erstatten den Wert der gestohlenen Sachen, wenn diese aus dem Hotelzimmer entwendet worden sind. Auch wenn Gepäck aus dem eigenen Wagen gestohlen wurde, der in einem Parkhaus abgestellt war, kann diese Versicherung unter Umständen für den Schaden aufkommen. Alle anderen Fälle, also zum Beispiel ein Gepäckdiebstahl auf dem Flughafen, fallen in die Zuständigkeit der Reisegepäckversicherung. Die Versicherten müssen aber stets gut auf ihr Gepäck achten, wenn sie die Versicherung in Anspruch nehmen wollen. Wer fahrlässig mit seinen Koffern und Wertgegenständen umgeht, der erhält unter Umständen später kein Geld von der Versicherung. Taschen und Koffer sollten Urlauber sich am Flughafen am besten zwischen die Beine stellen, damit kein Dieb im Vorbeigehen zuschlagen kann. Bei elektronischen Geräten muss der Versicherte ebenfalls gut darauf Acht geben. So darf er im Zug seinen Laptop nicht unbeaufsichtigt stehen lassen, wenn er zur Toilette geht. Diese Einschränkung ist aber sicherlich verständlich, da ein herrenloses Notebook wirklich eine Einladung für jeden Dieb darstellt. In Ländern, in denen es besonders viele Taschendiebe gibt, gelten weitere Einschränkungen.

So darf der Versicherte in manchen Ländern den Fotoapparat nicht lässig über der Schulter tragen, weil es auf diese Art den Kriminellen zu einfach gemacht wird. Falls er in solchen Ländern in der Öffentlichkeit Schmuck trägt, kommt die Versicherung ebenfalls nicht für einen Schaden auf. In vielen Fällen zahlt die Reisegepäckversicherung aber auch dann, wenn im Urlaub beispielsweise die Fotoausrüstung aus dem Wagen gestohlen wird. Auch hier gilt allerdings wieder: die Urlauber dürfen nicht fahrlässig handeln. Reisende sollten zum Beispiel ihr Gepäck nicht in einem Cabrio mit offenem Verdeck aufbewahren und sich anschließend von dem Auto entfernen.

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