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Unabhängig davon, welche Reise man antritt, eine Auslandskrankenversicherung ergibt immer Sinn. Selbst wer nur einen Kurztrip in ein Land plant, das Mitglied der Europäischen Union ist, hat im Ernstfall mit einer Reisekrankenversicherung deutlich bessere Karten. Die gesetzlichen Kassen haben zwar mit den Mitgliedsländern der EU und mit einigen weiteren beliebten Reiseländern der Deutschen Abkommen geschlossen, aber es gibt trotzdem einige Fallstricke. Die gesetzliche Kasse übernimmt zum Beispiel die Kosten nur bis einer Höhe, wie sie bei der Krankheit oder Verletzung auch im Inland entstanden wären. Den Differenzbetrag muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen.
Für den Rücktransport nach Deutschland kommen die Kassen grundsätzlich nicht auf und gerade Krankenrücktransporte im Flugzeug kosten leicht einen fünfstelligen Betrag. Bisweilen soll es auch in beliebten Urlaubsländern wie Spanien Ärzte geben, die sich weigern, auf die deutsche EU-Gesundheitskarte zu behandeln. Außerdem gibt es ein Argument für die private Auslandskrankenversicherung, dem niemand widersprechen kann: sie ist eine der günstigsten Versicherungen überhaupt. Eine Einzelperson zahlt meistens nicht mehr als 10 Euro im Jahr und es gibt auch noch günstigere Tarife. Für Familien gibt es spezielle Tarife, die sich für den Einzelnen als noch wirtschaftlicher erweisen können. Eine private Reisekrankenversicherung bietet weltweiten Schutz und kommt auch für die Kosten eines Rücktransportes auf. Zunächst zahlt man die ambulanten Behandlungskosten im Urlaub privat. Bei den meisten Versicherungen muss die Behandlung dann unmittelbar nach der Rückkehr angezeigt und alle notwendigen Belege innerhalb weniger Wochen oder Monate eingereicht werden. Anschließend erstattet die Versicherung die entstandenen Kosten anhand der eingereichten Nachweise. Die Bedingungen werden dabei in jedem Vertrag genau festgelegt. Zwischen den einzelnen Verträgen und den Leistungen, die garantiert werden, gibt es aber spürbare Unterschiede. Die Versicherer müssen über Vorerkrankungen informiert werden, da sie sonst Behandlungskosten, die durch eine verschwiegene Vorerkrankung entstanden sind, nicht zahlen werden. Gerade chronisch Kranke müssen sich vorher genau informieren und dürfen ihre Erkrankung auf keinen Fall verschweigen. Auch wenn es um den Krankenrücktransport in die Heimat geht, gibt es in den Verträgen unterschiedliche Regelungen.
Manche Versicherungsgesellschaften fliegen den Patienten nur dann in die Heimat zurück, wenn es medizinisch notwendig ist. Da dies aber nur selten der Fall ist, sollte man, um lange Krankenhausaufenthalte im Ausland zu vermeiden, besser einen Tarif abschließen, bei beim der Rücktransport immer bezahlt wird, solange er medizinisch vertretbar ist.
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