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Fest steht, dass eine Reisekrankenversicherung in jedem Fall ins Gepäck gehört, wenn ein in Deutschland gesetzlich Versicherter ins Ausland reist – und das gilt auch für das europäische Ausland. Diesen Auslandskrankenschutz gibt es schon für einen geringen Betrag pro Jahr. Die gesetzliche Krankenversicherung hat zwar mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und auch mit einigen anderen beliebten Urlaubsländern Abkommen abgeschlossen, die eine reguläre Versorgung der deutschen Versicherten gewährleisten sollten, doch in der Praxis werden diese Vorgaben oft nicht umgesetzt. Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2004. Zuvor hatten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland in anderen Ländern sogar nur einen Anspruch auf Notfallversorgung.
Durch die Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte sollte sich dies ändern, aber auch jetzt stellen Ärzte im Ausland häufig Privatrechnungen aus, anstatt, so wie es gesetzlich geregelt ist, die Patienten als Kassenmitglieder zu behandeln. Ein Rücktransport gehört ohnehin nicht zu den Leistungen der Kassen, so dass es im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls sehr schnell sehr teuer werden kann, den Kranken wieder nach Deutschland fliegen zu lassen. Noch mehr Vorsicht ist natürlich bei Reisen in weiter entfernte Länder geboten. Zum Beispiel in den USA oder Thailand zahlen die gesetzlichen Krankenkassen gar keine Behandlungskosten. Doch auch Reisende, die einen Auslandskrankenschutz abgeschlossen haben, sollten sich ihre Police noch einmal genau ansehen, denn auch bei diesen privaten Versicherungen sind die Kosten für den Rücktransport nicht immer enthalten. Im Vertrag sollte sich in Bezug auf den Heimflug der Ausdruck „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ finden, denn nur dann kann der Patient auf eigenen Wunsch nach Hause reisen und ist nicht auf die Einschätzung der Ärzte angewiesen.
Probleme gibt es lediglich für chronisch Kranke. Wenn diese schon vor dem Reiseantritt wissen, dass sie im Ausland zum Arzt gehen, dann übernimmt keine Versicherung dafür die Kosten. Trotzdem ist auch für diese Reisenden die Auslandskrankenversicherung Pflicht, denn auch chronisch Kranke können natürlich im Urlaub an etwas ganz anderem erkranken oder einen Unfall haben. Das wird dann durch die Versicherung abgedeckt. Die Policen sind meistens recht günstig, aber auch hier gibt es, trotz der ohnehin geringen Kosten, noch Sparpotenzial. Für Mitglieder im Automobilclub gibt es oft besonders günstige Tarife und Familien können eine Police für alle Familienmitglieder abschließen. Nur für Senioren wird es grundsätzlich ein wenig teurer, doch auch hier sind die Preise immer noch für jedermann erschwinglich. Als Senior gilt der Kunde für die Versicherung auch meistens erst dann, wenn er 69 Jahre und älter ist. |