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Reiserücktrittsversicherung

 

Die Reiserücktrittsversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen und dabei auch überaus sinnvollen Versicherungen aus der Gruppe der Reiseversicherungen. Hintergrund für den Sinn einer Reiserücktrittsversicherung sind die teilweise sehr hohen Stornogebühren. Wird eine gebuchte Reise storniert, erheben Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich danach, wie viel Zeit zwischen der Stornierung und dem geplanten Reisebeginn liegt und allgemein sind die Kosten umso höher, je kurzfristiger die Reise abgesagt wird. Während bei vorzeitigen Stornierungen also meist nur ein Anteil der Reisekosten in Rechnung gestellt wird, wird bei kurzfristigen Absagen in aller Regel der gesamte Reisepreis fällig. An dieser Stelle greift dann die Reiserücktrittskostenversicherung, indem sie nämlich die Stornogebühren übernimmt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein wichtiger Grund für die Absage der Reise vorliegt, der als solcher auch in den Versicherungsbedingungen definiert ist. Zu den wichtigen Gründen gehören in aller Regel eine schwere Erkrankung oder ein Unfall sowie ein Todesfall.

Die meisten Versicherer erkennen zudem als wichtigen Grund an, wenn sich eine Schwangerschaft einstellt, der Versicherungsnehmer Impfungen nicht verträgt, die für das Reiseland vorgeschrieben sind oder er plötzlich und unerwartet arbeitslos wird. Weitere mögliche Rücktrittgründe können sein, dass der Versicherungsnehmer seine geplante Urlaubsreise aufgrund von Schäden am Eigentum, beispielsweise durch einen Brand oder einen Einbruch, absagt oder die Reise nicht antritt, weil er eine neue Arbeitsstelle annimmt. Die Höhe der Prämie für die Reiserücktrittsversicherung ergibt sich in erster Linie aus dem Reisepreis und meist wird pauschal ein bestimmter, jedoch sehr geringer Prozentsatz in Rechnung gestellt. Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Prämienhöhe nehmen können, sind der Zeitrahmen zwischen Buchung, Abschluss der Versicherung und Reisebeginn sowie der Umfang der Versicherungsgründe, die eine Versicherungsleistung rechtfertigen. Insbesondere bei verhältnismäßig teuren Reisen bieten einige Versicherungen auch Selbstbeteiligungen an. In diesem Fall übernimmt der Versicherungsnehmer dann einen Teil der Stornogebühren und der Versicherer gleicht nur noch die Differenz aus. Für den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die häufigere Variante ist die, dass die Versicherung zusammen mit der Buchung der Reise bereits im Reisebüro abgeschlossen wird. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, zunächst einen Versicherungsvergleich durchzuführen und die Versicherung erst dann abzuschließen. In aller Regel kann die Reiserücktrittsversicherung bis zu drei Wochen nach der Buchung abgeschlossen werden, einige Anbieter gewähren sogar noch längere Fristen.

Zudem muss nicht zwangsläufig der Anbieter gewählt werden, mit dem der Reiseveranstalter zusammenarbeitet, so dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherer letztlich frei und unabhängig auswählen kann. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung nicht notwendig ist. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Urlauber über Kreditkarten verfügt. Viele Kreditkarten sind mit Versicherungspaketen ausgestattet, die sehr häufig auch eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten. Meist gehört allerdings zu den Versicherungsbedingungen, dass die gebuchte Reise mit dieser Kreditkarte bezahlt werden muss.

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