Home | Impressum | Kontakt
Informiert versichern und sparen  

Versicherung
Wählen

Private Krankenversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Reiseversicherung
Lebensversicherung
Rentenversicherung
KFZ-Versicherung

Weitere
Themen

Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung Vergleich

Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung Vergleich
Reisegepäckversicherung
Reisegepäckversicherung Vergleich
Reisekrankenversicherung Bedinungen
Grundlagen der Reiserüchtrittsversicherung
Reiseversicherung für längere Reisen
Aufgepasst beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung
Sind Ihre Versicherungen fit für den Urlaub?
Sind Die verschiedenen Reiseversicherungsmöglichkeiten

Reiserücktrittsversicherung Vergleich

 

Wie sich bereits aus der Bezeichnung ergibt, schützt eine Reiserücktrittsversicherung den Versicherungsnehmer vor dem Kostenrisiko bei einem Rücktritt von seiner gebuchten Reise. Bucht ein Versicherungsnehmer eine Reise, die er dann doch nicht antreten kann, werden von den Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften Stornogebühren in Rechnung gestellt, die umso höher ausfallen, je kürzer der Zeitraum bis zum geplanten Reiseantritt ist und bei kurzfristigen Absagen auch den gesamten Reisepreis betragen können. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Stornogebühren und deckt damit letztlich den Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn ab. In den meisten Fällen wird eine solche Reiserücktrittskostenversicherung zusammen mit der Buchung abgeschlossen, allerdings besteht keinerlei Verpflichtung, den vom Reisebüro oder Reiseveranstalter vorgeschlagenen Versicherer zu wählen.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann auch nachträglich bei einem Versicherer seiner Wahl abgeschlossen werden, meist ist hierfür ein Zeitrahmen von drei Wochen ab Buchung gegeben. Ein Versicherungsvergleich kann sich dabei durchaus lohnen. Die Prämienhöhe ergibt sich zwar aus dem Reisepreis und die meisten Versicherer arbeiten mit pauschalen Prozentsätzen, die auch von dem verbleibendem Zeitraum bis zum Reisebeginn beeinflusst sein können. Hinsichtlich des Versicherungsumfanges kann es allerdings deutliche Unterschiede geben. Hintergrund hierzu ist, dass die Versicherung grundsätzlich nur dann eine Leistung erbringt, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund abgesagt wird. Je nach Versicherer kann der Umfang der Gründe, die zu der Kostenübernahme der Stornogebühren führen, aber merklich variieren. Zu den definierten Absagegründen gehören in aller Regel ein Todesfall, eine schwere Erkrankung oder ein Unfall.

Außerdem erfolgt meist auch dann eine Versicherungsleistung, wenn sich wider Erwarten herausstellt, dass der Versicherungsnehmer Impfungen und andere medizinische Vorsorgemaßnahmen, die für sein Reiseziel vorgeschrieben sind, nicht verträgt. Daneben gibt es aber auch andere Gründe, die einige Versicherer anerkennen und andere wiederum nicht. Hierzu gehören beispielsweise eine Schwangerschaft, plötzliche Arbeitslosigkeit oder die Aufnahme einer neuen Arbeit. Zudem definieren einige Versicherer auch Eigentumsschäden etwa durch Feuer, Wasser, Sturm oder einem Einbruch als wichtige Gründe für einen Rücktritt. Insofern ist es wichtig, bei einem Versicherungsvergleich vor allem auf das Leistungsspektrum zu achten. Grundsätzlich ausgeschlossen sind jedoch unvorhersehbare Ereignisse im Zielland, beispielsweise in Form von Bürgerkriegen, politischen Ereignissen oder Terroranschlägen. In diesem Fall erbringt die Reiserücktrittsversicherung keine Leistung, allerdings buchen die Reiseveranstalter die Reise meist kostenfrei um.

• Kurreisen

Über Uns | Impressum | Kontakt | Sitemap