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Allgemein zusammengefasst besteht die Aufgabe von Reiseversicherungen darin, das Risiko von Zusatzkosten im Zusammenhang mit einer Reise abzusichern. Dabei gibt es verschiedene Reiseversicherungsmöglichkeiten und zu dem am häufigsten gewählten Produkt aus der Gruppe der Reiseversicherungen gehört die Reiserücktrittskostenversicherung.
Sie springt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer seine geplante und gebuchte Reise doch nicht antreten kann. Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist ein wichtiger Grund, der den Reiseantritt verhindert, beispielsweise eine Erkrankung oder ein Todesfall, eine unerwartete Unverträglichkeit von vorgeschriebenen Impfungen, plötzliche Arbeitslosigkeit oder andere persönliche Gründe. Die Versicherungsleistung der Reiserücktrittsversicherung besteht in der Übernahme der Stornokosten, die bei einer Absage fällig werden. Ergänzend zu einer Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseabbruchversicherung möglich, die den Fall absichert, dass der Versicherungsnehmer seine bereits angetretene Reise vorzeitig abbrechen muss. Auch hier muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die umgehende Rückkehr nach Hause begründet, beispielsweise eine Erkrankung des Versicherungsnehmers selbst oder eines nahen Angehörigen. Die Leistung der Reiseabbruchversicherung erfolgt in zweierlei Hinsicht. Zum einen erstattet die Versicherung den Restwert der Reise und zum anderen trägt sie die Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückkehr anfallen. Ein weiteres Produkt aus der Gruppe der Reiseversicherungen ist die Reisegepäckversicherung.
Durch sie ist das Gepäck, das der Versicherungsnehmer während seiner Reise mit sich führt, vor einem Verlust, einer Beschädigung oder einer Zerstörung geschützt. Tritt der Versicherungsfall ein, erstattet die Reisegepäckversicherung den Zeitwert der betreffenden Gegenstände. Daneben gibt es Reiseversicherungen, die sich auf Erkrankungen oder Unfälle während des Urlaubes beziehen. Zu diesen Versicherungen gehören die Reisekranken- sowie die Reiseunfallversicherung und eine Versicherungsleistung ist dann vorgesehen, wenn der Versicherungsnehmer erkrankt oder einen Unfall erleidet und sich am Urlaubsort in ärztliche Behandlung begeben muss. Üblicherweise werden Reiseversicherungen zusammen mit der Buchung abgeschlossen, allerdings ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. So kann zunächst auch erst ein Versicherungsvergleich durchgeführt und die Versicherung dann in einem bestimmten Zeitraum nach der Buchung bei einem Anbieter seiner Wahl abgeschlossen werden.
Die Prämienhöhen für Reiseversicherungen ergeben sich meist in Abhängigkeit zum Reisewert und dem gewählten Versicherungsumfang, wobei es in aller Regel möglich ist, Reiseversicherungen nur für eine Einzelreise oder auch als Jahrespolice abzuschließen. Zudem gibt es einige Bausteine, die in bestehende Versicherungen integriert werden können. Sehr häufig ist es gegen einen geringen Aufpreis möglich, beispielsweise einen Auslandsrechtschutz mit der vorhandenen Rechtschutzversicherung zu vereinbaren oder Fahrten ins Ausland im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung abzusichern. |