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Insbesondere für Arbeitnehmer, die während ihrer Berufstätigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, stellt sich vielfach die Frage, weshalb sie überhaupt noch eine private Rentenversicherung abschließen sollten. Richtig ist, dass jeder, der über einen bestimmten Zeitraum hinweg Beiträge einbezahlt hat, ab einem bestimmten Alter seine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommt. Allerdings wird die Höhe der Renten langfristig nach unten korrigiert werden müssen, so dass es passieren kann, dass im Alter nicht nur etwas weniger Geld zur Verfügung stehen wird, sondern sich regelrechte Versorgungslücken ergeben können.

Hintergrund für die Senkung der Rentenhöhe ist letztlich die demographische Entwicklung, die die gesetzlichen Renten, die nach dem Umlageverfahren finanziert werden, deutlich beeinflusst. Die Renten, die derzeit ausbezahlt werden, werden durch die aktuellen Einnahmen der Rentenkassen finanziert. Durch eine steigende Lebenserwartung müssen Renten aber auch entsprechend länger ausbezahlt werden. Reduziert sich aber die Zahl der Beitragszahler, etwa weil die Arbeitslosenquoten hoch sind oder weniger Kinder geboren werden, verschiebt sich das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben, so dass letztlich mit weniger Beiträgen mehr Renten finanziert werden müssen.

Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, besteht die Möglichkeit, eine monatliche Zusatzrente im Rahmen einer privaten Rentenversicherung anzusparen. Hierbei stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung, wobei allen gemeinsam ist, dass es sich um kapitalgedeckte Anlageformen handelt, was bedeutet, dass mithilfe der eigenen Beiträge ausschließlich ein eigenes Guthaben aufgebaut wird. Die klassische Variante der Privatrentenversicherung ähnelt vom Grundprinzip her einer Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer bespart seine Police mit Beiträgen und ab dem vereinbarten Stichtag wird die Versicherungssumme inklusive Verzinsung und möglichen Überschussbeteiligungen als zusätzliche Monatsrente ausbezahlt. Der Unterschied zur Lebensversicherung besteht darin, dass der Todesfall nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt, wobei auch bei vielen Rentenversicherungen Kapitalwahlrecht besteht. Daneben gibt es fondsgebundene und britische Rentenversicherungen. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden die Beiträge in Investmentfonds investiert, bei britischen Rentenversicherungen erfolgt die Anlage hauptsächlich in Aktien. Dadurch sind meist deutlich bessere Renditen möglich, allerdings kann die Ablaufleistung nicht vorhergesagt werden und bei negativen Kursentwicklungen sind auch Verluste möglich. Eine andere Variante von privaten Rentenversicherungen sind die Riester- und die Rürup-Rente, die beide staatlich gefördert werden.

Bei der Riesterrente, die vor allem für diejenigen interessant ist, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind, beteiligt sich der Gesetzgeber durch Zulagen und durch mögliche Steuervorteile am Aufbau des Guthabens für das Alter. Das Gegenstück für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen stellt die Rürup-Rente dar, die auch als Basisrente bezeichnet wird und durch die Beiträge eine deutliche Senkung der Steuerlast ermöglicht. Neben den staatlichen Förderungen kennzeichnen sich diese Altersvorsorgemodelle durch ihre Pfändungs- und Hartz-IV-Sicherheit, allerdings ist eine vorzeitige Kapitalisierung nicht möglich und auch eine Vererbung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

 

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