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Die optimale Art fürs Alter vorzusorgen

 

Es ist sicher schwierig, pauschal festzulegen, welches die beste Art ist, um fürs Alter vorzusorgen. Die wichtigste Säule der Altersvorsorge bildet für Arbeitnehmer nach wie vor die gesetzliche Rente, die jeder erhält, der ein bestimmtes Alter erreicht und über einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen einbezahlt hat. Fraglich ist allerdings, ob die gesetzliche Altersrente langfristig gesehen ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, denn längere Bezugsdauern, weniger Kinder, Niedriglohnjobs und viele Arbeitslose führen zu einer Verschiebung der Ein- und Ausnahmen.

Die Konsequenz hiervon ist, dass mit weniger und niedrigeren Beiträgen mehr und länger Renten finanziert werden müssen und das Rentenniveau letztlich diesen Entwicklungen angepasst werden muss. Insofern kommt der privaten Altersvorsorge eine immer wichtigere Bedeutung zu. Allgemein ist dabei die Art der Altersvorsorge die beste Variante, die es er möglicht, den bisherigen Lebensstandard beizubehalten und den wohlverdienten Ruhestand auf ein solides finanzielles Fundament stellt. Eine Möglichkeit hierfür ergibt sich durch kapitalbildende Lebensversicherungen, die als sehr sichere Produkte gelten. Der Versicherungsnehmer bespart seine Police mit Beiträgen, deren Höhe von der Versicherungssumme und der Laufzeit abhängen.

Zum vereinbarten Zeitpunkt wird dann das einbezahlte Guthaben zuzüglich garantierter Mindestverzinsung und möglichen Überschussbeteiligungen als lebenslange Monatsrente oder als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Etwas höhere Renditechancen versprechen fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen die Anlage der Beiträge in Wertpapieren erfolgt. Allerdings ergibt sich die Ablaufleistung hier aus den Entwicklungen der Anlagepapiere zum Zeitpunkt der Fälligkeit, eine garantierte Ablaufleistung gibt es nicht. Beide Altersvorsorgevarianten sichern jedoch nicht nur den Versicherungsnehmer ab, sondern enthalten auch einen Hinterbliebenenschutz, denn verstirbt der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Auszahlungszeitpunkt, erfolgt die Versicherungsleistung an die von ihm begünstigten Personen. Nach einem ähnlichen Prinzip arbeiten private Rentenversicherungen, die es ebenfalls in der klassischen oder als fondsgebundene Varianten gibt. Im Unterschied zu Lebensversicherungen steht hier aber der Erlebensfall im Mittelpunkt.

Neben Immobilien, Fonds- oder Aktiensparplänen, Edelmetallen oder Wertgegenständen gibt es zwei Arten der Altersvorsorge, die der Gesetzgeber fördert. Die Riesterrente richtet sich vor allem an diejenigen, die später eine gesetzliche Altersrente erhalten. Der Riestersparer investiert einen bestimmten Prozentsatz seines Jahreseinkommens in ein entsprechend zertifiziertes Produkt und der Gesetzgeber stockt sein Guthaben durch Zulagen auf. Die Rüruprente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, ist in erster Linie für Selbstständige, Freiberufler und besserverdienende Personen konzipiert, hier erfolgt die staatliche Förderung durch satte Steuervorteile. Neben der Förderung liegen die Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorgearten in ihrer Hartz-IV- und Pfändungssicherheit, nachteilig ist allerdings, dass die Auszahlungsform sowie der Auszahlungszeitpunkt festgelegt, vorzeitige Kapitalisierungen ausgeschlossen und auch Vererbungen nur bedingt möglich sind. 

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