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Rürup Rente

 

Schon Millionen Deutsche haben eine Riester-Rente abgeschlossen, aber die Rürup-Rente ist bisher viel weniger verbreitet. Der offizielle Name der Rürup-Rente lautet Basisrente, da sie vor allem Selbstständigen und Freiberuflern, die in aller Regel keine Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen, als grundlegende Absicherung im Alter dienen soll. Die Rürup-Rente kann allerdings nicht nur als Basisrente, sondern auch als Zusatzversorgung funktionieren. Für gut verdienende Angestellte und Beamte ist es oft lohnenswert, eine solche Police abzuschließen, damit sie im Alter eine höhere Rente beziehen können. Für andere Berufstätige rentiert sich ein Riester-Vertrag meistens mehr als eine Altersvorsorge nach Rürup. Die staatliche Förderung erfolgt bei der Rürup-Rente über Steuervorteile beim Ausgabenabzug, staatliche Zahlungen wie bei der Riester-Rente gibt es nicht.

Die Beiträge, die der Rürup-Sparer in seinen Vertrag investiert, sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person und Jahr absetzbar. In diesem Jahr werden davon dann 68 Prozent angerechnet, allerdings erhöht sich die Abzugsfähigkeit jeweils um weitere zwei Prozentpunkte pro Jahr. Weil das Produkt Basisrente vor allem für selbstständig Arbeitende konzipiert wurde, kann der Vertrag in aller Regel flexibel bespart werden, so dass bei einer schlechten Einnahmensituation auch einmal weniger Einzahlungen vorgenommen werden können. In besseren Zeiten, wenn höhere Gewinne erwirtschaftet werden, kann der Selbstständige oder Freiberufler das Rentenkonto mit Einmalzahlungen auffüllen, wodurch er in umsatzträchtigen Zeiträumen zusätzlich einen steuermindernden Effekt erzielt.

Zu den weiteren Pluspunkten der Rürup Rente gehört die Sicherheit vor dem Zugriff Dritter während der Ansparphase. Dadurch bleibt das finanzielle Polster in jedem Fall erhalten, selbst wenn der Sparer über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos oder zahlungsunfähig werden sollte. Die Verwandtschaft zur gesetzlichen Altersrente spiegelt sich auch im Hinblick auf die Auszahlung wieder. So kann die Rürup Rente frühestens ab dem 60 Lebensjahr und ausschließlich in Form einer monatlichen Leibrente in Anspruch genommen werden. In der Auszahlungsphase wird die Rürup-Rente außerdem auch besteuert, wobei die Höhe der Steuern schwankt, je nachdem, in welchem Jahr die Rentenauszahlung beginnt.

Es ist nicht möglich, die Rürup Rente zu beleihen oder anderweitig vorzeitig zu kapitalisieren und es besteht kein Kapitalwahlrecht. Wird ein Hinterbliebenenschutz vereinbart, folgt dieser ebenfalls den Richtlinien der gesetzlichen Altersrente. Das bedeutet, die Rürup Rente kann als Witwen- oder Waisenrente an den Ehepartner oder an Kinder, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, vererbt werden. Wurde kein Hinterbliebenenschutz vereinbart oder sind keine möglichen Erben vorhanden, verbleibt das Guthaben in der Versichertengemeinschaft. Diese oft kritisierte Regelung bewirkt jedoch auch, dass die Renditen aufgrund der Überschussbeteiligungen vielfach höher ausfallen als bei anderen Vorsorgeprodukten, die beliebig vererbt oder übertragen werden können.

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