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Die Rürup-Rente, neben der Riester-Rente die zweite staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, wurde in der Tat in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler entwickelt. Der Grundgedanke bestand dabei darin, ein Modell zu entwickeln, das eine grundlegende Absicherung des Lebensabends ermöglicht und durch die Steuervorteile insbesondere für diejenigen interessant wird, die keine Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen und damit auch keine Ansprüche auf eine spätere gesetzliche Altersrente haben.
Nachdem das Ziel somit darin liegt, eine Basisversorgung im Alter sicherzustellen und die Grundzüge der gesetzlichen Altersrente ähneln, wird im Zusammenhang mit der Rürup-Rente auch von der Basisrente gesprochen. Während seines Berufslebens zahlt der Sparer Beiträge, die er flexibel gestalten kann. Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt dann frühestens ab dem 60. Lebensjahr und ausschließlich als lebenslange Monatsrente. Auch im Hinblick auf eine mögliche Vererbung entspricht die Rürup-Rente der gesetzlichen Altersrente, denn sofern ein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, wird die Rürup-Rente nach dem Ableben des Sparers an seinen Ehepartner oder an unterhaltsberechtigte Kinder ausbezahlt.
Ist der Sparer nicht verheiratet, hat er keine Kinder mit Anspruch auf Kindergeld oder hat er keinen Hinterbliebenenschutz vereinbart, verfällt das Guthaben zugunsten der anderen Sparer. Vorteilhaft ist, dass das angesparte Guthaben ausschließlich als Absicherung für den eigenen Ruhestand gewertet wird. Dadurch kann es zwar nicht vorzeitig kapitalisiert werden, ist jedoch zeitgleich auch vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Selbst wenn es also zu einer Pfändung oder dem Bezug von Hartz-IV kommen sollte, bleibt dem Sparer seine Altersabsicherung auf jeden Fall erhalten. Insgesamt kann sich die Rürup-Rente allerdings nicht nur für Selbstständige und Freiberufler lohnen, sondern auch eine geeignete Altersvorsorgemaßnahme für Personen mit höherem Einkommen sein. Die Steuervorteile werden nämlich grundsätzlich jedem gewährt, der eine Rürup-Rente bespart.
Pro Jahr können die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren steuerlich geltend gemacht werden und auf diese Weise das zu versteuernde Einkommen deutlich senken, auch wenn die Beiträge in diesem Jahr noch nicht vollständig angerechnet werden. Der Prozentsatz der anrechenbaren Beiträge steigt aber jedes Jahr um zwei Punkte, im Jahre 2009 liegt er bei 68 Prozent. Für sozialversicherungspflichtig Tätige mit geringen oder durchschnittlichem Einkommen ist eine Rürup-Rente zwar ebenfalls möglich, eine Riester-Rente aber in den meisten Fällen profitabler. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Riester-Rente nicht nur Steuervorteile gewährt, sondern sich zusätzlich noch mit Zulagen am Aufbau des Guthabens beteiligt.
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