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Mittlerweile gibt es eine Reihe verschiedener Altersvorsorgemöglichkeiten, die letztlich jedem ermöglichen, die für ihn am besten geeignete Variante auszuwählen. Gemeinsam ist allen Modellen zur privaten Altersvorsorge, dass sie kapitalgedeckt finanziert sind. Das bedeutet, dass die Beiträge, die der Sparer während der Beitragsphase anlegt, ausschließlich dem Aufbau seines eigenen Guthabens dienen. Im Gegensatz dazu basiert beispielsweise die gesetzliche Altersrente auf dem Umlageverfahren. Dadurch sichert sich der Beitragszahler zwar das Anrecht auf eine spätere Rente, finanziert mit seinen Beiträgen jedoch die Renten, die aktuell ausbezahlt werden. Die Modelle zur privaten Altersvorsorge gliedern sich prinzipiell in zwei große Gruppen, nämlich einerseits in Vorsorgemodelle mit staatlicher Förderung und andererseits in Produkte, die nicht staatlich gefördert sind. Zu den Altersvorsorgemöglichkeiten ohne staatliche Förderung gehören kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, klassisch oder fondsgebunden. Diese Versicherungsprodukte ähneln einem Sparplan. Der Versicherungsnehmer bezahlt Beiträge und erhält zum vereinbarten Zeitpunkt sein angespartes Guthaben als lebenslange Zusatzrente oder als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Während die private Rentenversicherung dabei in erster Linie auf den Erlebensfall ausgelegt ist, beinhaltet eine Lebensversicherung in aller Regel zeitgleich auch die Absicherung der Hinterbliebenen. Durch die meist recht langen Laufzeiten ermöglichen Lebens- und Rentenversicherungen, bei recht günstigen Beiträgen ein ordentliches Guthaben für das Alter aufzubauen. Ebenfalls in die Gruppe der privaten Altersvorsorgemöglichkeiten ohne staatliche Förderung gehören Fonds- und Aktiensparpläne, Immobilien sowie Investitionen in Edelmetalle und andere Gegenstände von hohem Wert. Insgesamt bieten Altersvorsorgemodelle ohne staatliche Förderung den Vorteil, dass in aller Regel Kapitalwahlrecht besteht, der Auszahlungszeitpunkt frei gewählt und das Guthaben bei Bedarf auch vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Zudem kann das Guthaben vererbt oder übertragen werden, wobei der Sparer die von ihm begünstigten Personen frei wählen kann. Nachteilig ist jedoch, dass das Guthaben nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.
Im Insolvenzfall oder bei Bezug von Hartz-IV kann das Guthaben also als Vermögen angerechnet werden. Staatlich geförderte Altersvorsorgevarianten sind durch die Riester- und die Rürup-Rente gegeben. Bei der Rürup-Rente erfolgt die Förderung durch Steuervorteile, bei der Riester-Rente erhält der Sparer zusätzlich staatliche Zulagen, wenn ein bestimmter Prozentsatz des Jahreseinkommens in den Riester-Vertrag einbezahlt wird. Die großen Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorgemöglichkeiten liegen in der Sicherheit der Produkte sowie darin, dass das Guthaben ausschließlich der eigenen Altersvorsorge dient. Damit kann das Guthaben während der Ansparphase weder gepfändet noch anderweitig als Vermögen angerechnet werden. Allerdings knüpft der Gesetzgeber die Förderung auch an bestimmte Auflagen. So ist eine Auszahlung erst ab Rentenbeginn möglich und ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Außerdem ist es nicht möglich, die Verträge vorzeitig zu kapitalisieren und auch im Bezug auf eine Übertragung oder Vererbung gibt es nur wenig Spielraum. |